hier wird behauptet, der arbeitnehmer sei in der pflicht, die gkv von seiner arbeitsunfähigkeit zu informieren. womit ist diese feststellung zu begründen (sgb v, entfg,…) ? nach meinen informationen ist genau dieser punkt (arbeitnehmer oder doch der behandelnde arzt) gesetzlich nicht geregelt… hat jemand weitergehende informationen, die rechtlich belegbar sind ?
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